Island sagt Nein zur EU – ein klares Signal gegen den Verlust nationaler Kontrolle

Mit 52,8 Prozent lehnen die Isländer in einer Volksabstimmung eine Wiederaufnahme der EU-Beitrittsverhandlungen ab. Für die EU ist das ein Rückschlag – für Island ein Votum für Eigenständigkeit.

Island bleibt auf Distanz zur Europäischen Union. In einer Volksabstimmung haben sich 52,8 Prozent der Stimmberechtigten gegen eine Wiederaufnahme der vor Jahren unterbrochenen Beitrittsverhandlungen ausgesprochen. 47,2 Prozent wollten den Prozess hingegen wieder in Gang setzen. Die Entscheidung fiel damit knapp aus, aber politisch ist ihre Botschaft eindeutig.

Für die Regierung ist das Ergebnis bindend. Ministerpräsidentin Kristrún Frostadóttir hatte angekündigt, den Volksentscheid zu respektieren. Damit bleibt der EU-Beitritt des rund 400.000 Einwohner zählenden Inselstaates vorerst vom Tisch.

Das Votum ist bemerkenswert, weil Island wirtschaftlich längst eng mit der EU verflochten ist. Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) profitiert das Land vom europäischen Binnenmarkt, ohne Mitglied der Union zu sein. Genau darin sehen viele Isländer offenbar einen Vorteil: wirtschaftliche Zusammenarbeit, ohne sämtliche politischen Entscheidungen an Brüssel abzugeben.

Besonders deutlich zeigt sich dieser Konflikt bei der Fischerei. Für Island ist die Kontrolle über seine Fischbestände nicht irgendeine Detailfrage, sondern eine Frage wirtschaftlicher Selbstbestimmung und nationaler Identität. Bereits die früheren Beitrittsverhandlungen gerieten unter anderem wegen dieses Themas ins Stocken.

Auch diesmal vermochte das Versprechen der Regierung, notfalls aus den Verhandlungen auszusteigen, die Kontrolle über die eigenen Ressourcen zu bewahren, die Skepsis nicht auszuräumen.

Die Befürworter eines neuen Anlaufs hatten vor allem mit der veränderten Sicherheitslage argumentiert. In einer zunehmend unsicheren Welt könne es für einen Kleinstaat sinnvoll sein, sich enger an größere europäische Partner anzulehnen. Die Spannungen rund um Grönland und die Drohungen aus Washington verliehen dieser Argumentation zusätzlich Gewicht.

Doch die Gegenseite verwies auf bestehende Sicherheitsgarantien. Island ist Gründungsmitglied der NATO und verfügt über ein Verteidigungsabkommen mit den USA. Eine EU-Mitgliedschaft ist deshalb keineswegs die einzige denkbare Antwort auf geopolitische Unsicherheit.

Gerade hier liegt die grundsätzliche Bedeutung des Volksentscheids: Die Isländer haben sich nicht gegen Europa als Kontinent oder gegen wirtschaftliche Zusammenarbeit ausgesprochen. Sie haben vielmehr die Frage verneint, ob daraus zwingend eine politische Mitgliedschaft folgen muss. Das ist ein Unterschied, der in der europäischen Debatte häufig verwischt wird.

Kooperation und Mitgliedschaft sind nicht dasselbe. Ein Land kann mit seinen europäischen Nachbarn Handel treiben, gemeinsame Interessen verfolgen und internationale Verträge abschließen, ohne seine politischen Entscheidungskompetenzen einer supranationalen Institution zu übertragen. Das isländische Modell macht diesen Spielraum sichtbar.

Natürlich hat die Konstruktion ihren Preis. Als EWR-Staat ist Island am europäischen Binnenmarkt beteiligt, hat aber bei zahlreichen Entscheidungen der EU kein Stimmrecht. Dieses Demokratiedefizit der Sonderlösung ist ein berechtigtes Argument der Beitrittsbefürworter. Umgekehrt zeigt das Votum jedoch, dass viele Isländer die politische Eigenständigkeit höher gewichten als den Wunsch nach vollständiger institutioneller Einbindung.

Und genau deshalb verdient das Ergebnis auch außerhalb Islands Aufmerksamkeit. In einer Zeit, in der die EU ihre Integration vertiefen und ihren Einfluss ausweiten möchte, erinnert der Volksentscheid daran, dass nationale Souveränität für viele Bürgerinnen und Bürger weiterhin einen hohen Wert besitzt.

Die knappe Mehrheit ist kein Freibrief für eine Politik der Abschottung. Sie ist vielmehr ein Plädoyer für ein Europa der Zusammenarbeit, in dem nicht jede Kooperation automatisch mit politischer Zentralisierung verbunden sein muss.

Island hat die Tür zur EU vorerst geschlossen. Ob sie später wieder geöffnet wird, bleibt offen. Für den Moment aber haben die Isländer entschieden: Zusammenarbeit ja – Beitritt nein.

Lehren aus der Finanzkrise – und wie mir diese unverhofft Pralinés bescherte

Im Herbst 2008 muss es gewesen sein, als sich eine Bürokollegin über die unattraktiven Zinsen in der Schweiz beschwerte und mir Informationen über ein isländisches Institut unter die Nase hielt, das sage und schreibe 4 % Zins für ein Sparkonto in Schweizer Franken anbot. Was ich darüber denke, fragte sie.

In einem Satz sagte ich: «Finger weg!» «Warum?» fragte sie.

Ich erklärte der Kollegin, dass auf den Finanzmärkten der Ertrag und das Risiko siamesische Zwillinge seien, und dass es nur zwei Möglichkeiten gibt, Erträge zu erwirtschaften: den von der Zentralbank gewährten risikolosen Zins und das Eingehen von Risiken. Ich vermutete, dass die Refinanzierung eines derart hohen Zinses durch risikoreiche, kurzfristige Finanzierungen an den Finanzmärkten zustande gekommen war.

Kurz später brach die Finanzkrise aus, die Interbankenmärkte trockneten aus und das gesamte isländische Bankensystem war pleite. Die Regierung reagierte, indem sie das inländische Geschäft der bankrotten Banken in eine Auffanggesellschaft überführte. Die inländischen Guthaben sollten durch den Einlagesicherungsfonds garantiert werden.

Gleichzeitig wertete die Regierung die Landeswährung ab und führte Kapitalverkehrskontrollen ein, damit der Kapitalexport und das Wechseln in harte Währung unterbunden würde. Diese Maßnahme sollte die einbrechende Wirtschaft wieder ankurbeln.

Großbritannien, die Niederlande und Dänemark bestanden aber darauf, dass Island auch deren Kontoinhaber entschädigen würde. Nach einigen Hin und Her schloss dann die Regierung eine Darlehensvereinbarung ab. Die Vereinbarung hätte die Schulden der Banken dem Staat überbürdet. Die ausländischen Geldgeber versuchten also, Island zu zwingen, für die Schulden der privaten Banken geradezustehen, so, wie sie das mit Irland gemacht hatten.

Die Bevölkerung protestierte heftig gegen den Plan, der vom Parlament knapp angenommen wurde. In Island kann der Staatspräsident, ansonsten ein zeremonielles Amt, gegen Gesetze das Veto einlegen, was diese einer Volksabstimmung unterstellt. Und Präsident Ólafur Grimsson machte von seinem Recht Gebrauch – zum ersten Mal seit Erlangung der Unabhängigkeit im Jahr 1944. Bei der Volksabstimmung im Jahr 2010 wurde die Darlehensvereinbarung dann mit einer über 90-prozentigen Mehrheit regelrecht im Atlantik versenkt.

Länder wie Großbritannien versuchten es mit Repressalien. London wendete sogar die Antiterror-Gesetzgebung auf Island an und bezeichnete das Land offiziell als «Schurkenstaat». Die Regierung in Reykjavik handelte eine neue Vereinbarung aus. Das Vertragswerk war aber nur mäßig besser als das erste. Wiederum weigerte sich Präsident Grimsson, das Gesetz gegenzuzeichnen. Und wiederum ging es in der Volksabstimmung bachab, oder besser eben: in den Atlantik.

Der Fall landete vor Gericht. Island ist ein EWR-Land und deshalb ist der Gerichtshof der Europäischen Freihandelszone (EFTA) zuständig. Der EFTA-Gerichtshof gab den Isländern Recht. Er bestimmte, die Regierung in Reykjavik sei in keiner Art und Weise verpflichtet, Gläubiger einer bankrotten privaten Bank zu entschädigen. Auch die Tatsache, dass in Island wohnhafte Bankgläubiger vom isländischen Bankensicherungsfonds profitieren würden, sei kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, da dieser Fonds privatwirtschaftlich organisiert sei. Die NZZ kommentierte am 29. Januar 2013 den Gerichtsentscheid sehr negativ und argumentierte, der Reputationsverlust für das Land im hohen Norden sei groß und dieses sei gut beraten, die Gläubiger in irgendeiner Weise zu entschädigen. Die Zeitung vergaß offensichtlich ihr marktwirtschaftliches Credo.

Die Wikinger hatten sich aber durchgesetzt: Sie konnten den harten Bankrott der Banken durchziehen und eine Abwertung von in der Summe 80 % der Landeswährung gepaart mit Kapitalverkehrskontrollen führten dazu, dass die Krise schnell überwunden war.

Als ich eines Morgens ins Büro kam, lag eine riesige Schachtel Pralinés auf meinem Pult. Von der Kollegin, die es sich im letzten Moment anders überlegt und die Finger vom unmoralischen Angebot aus dem hohen Norden gelassen hatte.

Die Isländer scheinen ein gutes Gedächtnis zu haben. Würden sie einer EU-Mitgliedschaft zustimmen, dann wäre der Europäische Gerichtshof und nicht mehr der EFTA-Gerichtshof für solche Fälle zuständig.

Für Island gibt es keinen Grund, der EU beizutreten. Das Land kann über den EWR voll vom Binnenmarkt profitieren. Landwirtschaft und Fischerei sind ausgeklammert und Reykjavik kann, soweit diese Politikbereiche nicht vom EWR abgedeckt sind, weiterhin eine eigenständige Politik betreiben.

Auch die Gesetze über die Namensgebung in Island wären wohl bei einer EU-Mitgliedschaft nicht mehr möglich. Island hat vergleichsweise strenge Regeln für die Namensgebung von Kindern.

Vornamen müssen grundsätzlich den isländischen Sprach- und Grammatikregeln entsprechen und es gibt eine abschließende Liste von zugelassenen Namen. Es handelt sich dabei um ausschließlich traditionell in Island gebräuchliche Namen. Nicht zugelassene Namen müssen vom Namenskomitee genehmigt werden. Auch bei Nachnamen gelten besondere Regeln: Traditionell werden Patronyme oder Matronyme verwendet. Bei einer Frau wird obligatorisch die Endung «-dóttir» angehängt, bei einem Mann die Endung «-son».

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