Ein kritisches Buch über die Schweizer Sicherheitspolitik soll aus den Regalen verschwinden. Der Vorgang wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wer entscheidet, was öffentlich gesagt werden darf?
Der Streit um das Buch Das NATO-Netzwerk in der Schweiz des Weltwoche-Autors und früheren Transition News-Redaktors Rafael Lutz entwickelt sich zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung über Meinungsfreiheit und den Umgang mit unbequemen politischen Recherchen.
Im Zentrum steht Pälvi Pulli, eine hochrangige Schweizer Sicherheitsbeamtin, die im Buch kritisch porträtiert wird. Pulli hat sich gegen die Darstellung gewehrt und die bekannte Medienanwältin Rena Zulauf eingeschaltet.
Zulaufs Vorgehen geht dabei weit über eine bloße Gegendarstellung hinaus. Nach den vorliegenden Schreiben soll eine Passage des Buches entfernt werden. Zudem wurde vom Verlag eine Veröffentlichung verlangt, in der die Sichtweise der Betroffenen dargestellt wird.
Besonders brisant ist jedoch die Wirkung solcher Interventionen: Ein juristisches Schreiben kann ausreichen, um ein Buch aus dem Handel zu drängen – noch bevor ein Gericht überhaupt entschieden hat, ob die beanstandeten Aussagen tatsächlich rechtswidrig sind.
Genau hier liegt das demokratische Problem. Wer sich durch eine Veröffentlichung in seiner Ehre oder Persönlichkeit verletzt fühlt, hat selbstverständlich das Recht, sich juristisch zu wehren. Dieses Recht darf aber nicht mit einem Anspruch auf Vorzensur verwechselt werden.
Denn kritische Berichterstattung über Personen des öffentlichen Lebens gehört zum Kern einer offenen Gesellschaft. Das gilt gerade dann, wenn es um Macht, Politik, Armee, internationale Bündnisse und die sicherheitspolitische Ausrichtung der Schweiz geht.
Lutz’ Buch stellt die These auf, dass die Schweizer Neutralität zunehmend unter internationalen Einfluss gerät. Ob man diese These teilt oder sie für falsch hält, ist eine politische und publizistische Frage. Sie sollte durch Gegenargumente beantwortet werden – nicht dadurch, dass das betreffende Buch möglichst schnell aus den Verkaufsregalen verschwindet.
Auch der Vorwurf, einzelne Passagen seien sexistisch oder falsch, verdient eine Prüfung. Aber zwischen einer begründeten juristischen Beanstandung und dem faktischen Verschwinden eines Werkes aus dem Handel besteht ein erheblicher Unterschied.
Besonders problematisch wäre es, wenn Verlage und Buchhandlungen aus Angst vor rechtlichen Auseinandersetzungen kritische Titel vorsorglich aus dem Verkehr ziehen. Dann entscheidet am Ende nicht mehr ein Gericht über die Rechtmäßigkeit einer Veröffentlichung, sondern die Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos. Das wäre eine gefährliche Entwicklung.
Gerade prominente Persönlichkeiten und hohe Staatsangestellte müssen sich öffentlicher Kritik stellen können. Das bedeutet nicht, dass sie schutzlos sind. Falsche Tatsachenbehauptungen oder persönlichkeitsverletzende Aussagen können selbstverständlich rechtliche Konsequenzen haben. Doch zwischen Schutz der Persönlichkeit und Unterdrückung unliebsamer Meinungen muss sorgfältig unterschieden werden.
Der Fall Pulli gegen Lutz zeigt deshalb weit mehr als einen Streit um einige Seiten eines Buches. Er berührt die Frage, wie viel unbequeme Recherche eine Demokratie aushält. Die Antwort sollte eigentlich klar sein: Eine freie Gesellschaft muss auch jene Texte aushalten, die ihre politischen Eliten scharf kritisieren.
Wer eine Darstellung für falsch hält, sollte sie widerlegen können. Wer sich persönlich verletzt fühlt, kann den Rechtsweg beschreiten. Aber ein Buch aus dem Handel zu drängen, bevor die strittigen Aussagen unabhängig beurteilt worden sind, ist ein Schritt in die falsche Richtung.
Die Meinungsfreiheit wird schließlich nicht daran gemessen, wie problemlos wir Aussagen akzeptieren, die uns gefallen. Sie zeigt sich dort, wo auch unbequeme, polemische und widersprechende Stimmen ihren Platz behalten.