Der Bericht «Kumulative Erosion der Neutralität» sieht in den Sanktionen und der wachsenden sicherheitspolitischen Kooperation eine schleichende Abkehr von den Grundlagen des Völkerrechts und dem Verfassungsauftrag, sich für eine «eine friedliche und gerechte internationale Ordnung» einzusetzen.
Die Schweiz höhlt ihre Neutralität in kleinen Schritten aus, die einzeln unproblematisch erscheinen, in ihrer kumulativen Wirkung aber verfassungs- und völkerrechtlichen Konfliktstoff bieten. Zu diesem Schluss kommt der Neutralitätsrat in seinem neusten Bericht. Nicht ein einzelner Rechtsbruch sei entscheidend, sondern die Summe vieler Schritte: EU-Sanktionen, Partnerschaftsübungen, sicherheitspolitische Abstimmung und die geplante Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes. Eine Prüfung ihrer Gesamtwirkung auf die dauernde bewaffnete Neutralität fehle bis heute.
Art. 2 der Bundesverfassung verpflichtet Bund und Parlament zum Einsatz für «eine friedliche und gerechte internationale Ordnung». Hinzu kommt die verfassungsmässige Pflicht zur Beachtung des Völkerrechts. Nato- und EU-Staaten haben dagegen wiederholt Einigungsversuche zwischen Russland und der Ukraine verhindert und damit die Pflicht zur friedlichen Streitbeilegung gemäss Art. 2.3 der UNO-Charta missachtet.
Der Bericht verweist auf das Minsker Abkommen im Vorfeld der russischen Invasion und die Verhandlungen von Istanbul 2022. Nach Einschätzung des Rates haben westliche Akteure entscheidend dazu beigetragen, mögliche Friedenslösungen zu verhindern. Eine «gerichtsfeste» Verletzung durch Nato-Staaten lasse sich daraus zwar nicht ableiten, weil die Norm der UNO-Charta primär die Streitparteien bindet. Die willentliche und fortgesetzte Behinderung von Friedensbemühungen durch Nato- und EU-Staaten widerspreche jedoch Sinn und Geist der Charta.
Der Neutralitätsrat sieht in der militärischen Partnerschaft mit Organisationen, die das Völkerrecht mit Absicht missachten, einen Verstoss gegen die Friedenspflicht aus der Bundesverfassung und der UNO-Charta sowie eine weitere Gefährdung der Neutralität.
Gerade für die neutrale Schweiz ist dies nach Auffassung des Rates entscheidend: Sie kann ihre Sicherheit nicht auf Machtpolitik stützen, sondern nur auf die Geltung des Völkerrechts und eine glaubwürdige, verteidigungsfähige Neutralität. Eine vertiefte Zusammenarbeit mit NATO und EU dürfe deshalb nicht losgelöst vom Respekt dieser Partner für das Völkerrecht beurteilt werden.
Der Neutralitätsrat fordert eine Kurskorrektur: Das Parlament soll jede wesentliche Kooperation auch in ihrer kumulativen Wirkung auf Neutralitätsrecht und UNO-Charta prüfen. Der Bundesrat soll die Russland-Sanktionen beenden und in der UNO eine Debatte über die Weiterentwicklung des Neutralitätsrechts im Hinblick auf Cyber- und Hybridkrieg anstossen. Dem Stimmvolk empfiehlt der Rat die Annahme der Neutralitätsinitiative, damit die Neutralität völkerrechtskonform in der Verfassung verankert wird.
Dem zwölfköpfigen Neutralitätsrat gehören profilierte Persönlichkeiten aus Völkerrecht, Diplomatie, Militär und Wissenschaft an, darunter der frühere UNO-Experte Prof. Alfred de Zayas, Rechtsanwalt Philipp Kruse, die ehemaligen Botschafter Jean-Daniel Ruch und Georges Martin, der Politologe Prof. Wolf Linder, der Neutralitätsforscher Prof. Pascal Lottaz sowie Jacques Baud und Ralph Bosshard, ehemalige Militärs in internationalem Einsatz.
Der Kernbefund: Für einen neutralen Kleinstaat ist Völkerrecht keine Nebensache. Es ist eine zentrale Sicherheitsgrundlage.
www.neutralitaetsrat.ch
«Kumulative Erosion der Neutralität und die Pflicht zur friedlichen Streitbeilegung». Neutralitätsrat, September 2026