Nur 8 von 246 Parlamentariern beziehen Stellung: Wer verteidigt die Rechtsstaatlichkeit im Fall Jacques Baud?

Demokratie, Meinungsfreiheit und Menschenrechte gehören zu den Grundwerten der Schweiz. Doch wie ernst nehmen unsere gewählten Volksvertreter diese Werte, wenn ein Schweizer Bürger wegen mutmasslicher Desinformation von weitreichenden EU-Sanktionen betroffen ist? bene.swiss wollte es wissen und befragte die Mitglieder der eidgenössischen Räte zum Fall des Genfers Jacques Baud. Das Ergebnis wirft Fragen auf: Von 246 angeschriebenen Parlamentarierinnen und Parlamentariern haben lediglich 8 Stellung genommen. Das wirft die Frage auf, welchen Stellenwert die Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz noch hat.

Jacques Baud: Grundrechte auf dem Prüfstand

Am 15. Dezember 2025 verhängte der Rat der Europäischen Union Sanktionen gegen den Schweizer Jacques Baud, ehemaliger Oberst im Generalstab des strategischen Nachrichtendienstes, ehemaliger UNO-Berater in verschiedenen Konfliktregionen (u.a. in der Ukraine), NATO-Analyst und Buchautor. Ihm wird vorgeworfen, Desinformation zugunsten Russlands zu verbreiten. Die Massnahmen haben weitreichende Folgen für sein Leben und seine Bewegungsfreiheit, da er Belgien, aufgrund seines Wohnortes in Brüssel, nicht verlassen darf und nur schrittweise und in sehr beschränktem Masse Zugang zu seinen Bankkonten hat. Ihn finanziell oder mit Lebensmitteln zu unterstützen ist verboten. Baud hat beim Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage gegen den Sanktionsentscheid erhoben; eine gerichtliche Entscheidung über dessen Rechtmässigkeit steht noch aus. Dennoch wurde die Sanktion am 8. Oktober 2026 bis zum 9. Oktober 2027 verlängert. Gegen ein Urteil des EuG kann unter bestimmten Voraussetzungen beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Rechtsmittel eingelegt werden.

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie sind Sanktionen gegen Einzelpersonen zu beurteilen, wenn diese vor dem Entscheid nicht angehört werden? Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit in einer Demokratie? Zumal Baud die Zitate, für die er sanktioniert wurde, lediglich zitiert hat? Und nicht zuletzt: Ist dieser Kampf gerecht und verhältnismässig?

Mit einem Brief, der während der Herbstsession am 29. September 2026 an die Mitglieder von National- und Ständerat verteilt wurde, lud bene.swiss die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ein, fünf Fragen zum Fall Baud zu beantworten. Im Mittelpunkt standen die Kenntnis des Falls, allfällige Kontakte mit Baud, die rechtsstaatliche Vertretbarkeit der Sanktionen sowie mögliche Schritte zur Wahrung seiner Rechte.

Grosse Mehrheit schweigt – acht Nationalratsmitglieder antworten

Die Beteiligung fällt ernüchternd aus: Nur 8 von 246 angeschriebenen Personen haben geantwortet – eine Rücklaufquote von rund 3,3 Prozent. Sieben Männer und eine Frau nahmen Stellung. Alle acht gehören dem Nationalrat an; aus dem Ständerat ging keine Antwort ein. Auffällig ist zudem, dass weder die SP, die sich stets als Verfechterin sozialer Werte präsentiert, noch die Mitte, deren Wurzeln in der christdemokratischen Tradition liegen, ein Statement abgegeben haben. Auch die Grünen haben ihre Sichtweise nicht erläutert. Von den acht Personen, die an der Umfrage teilgenommen haben, gehören fünf der SVP an und je eine Person der FDP, der GLP sowie der Genfer Bewegung MCB. Generell scheint sich die jüngere Generation nicht für einen Schweizer Bürger in Not zu interessieren und damit wohl auch nicht für demokratische und rechtsstaatliche Prozesse.

Ob Sanktionen gegen Einzelpersonen ohne vorheriges Gerichtsverfahren, ausreichende Verteidigungsmöglichkeit und überprüfbare Beweise rechtsstaatlich vertretbar seien, haben alle 8 Antwortenden verneint. Bei der Frage, welche konkreten Schritte sie unternehmen wollen, zeigen sich jedoch Unterschiede.

Wer hat geantwortet – und was sagen die Parlamentarier?

  • Franz Grüter (SVP, Luzern) kennt den Fall von Anfang an, hat Baud bereits drei Tage nach der Sanktionierung kontaktiert und hat ihm rechtliche Unterstützung vermittelt. Am gleichen Tag hat er eine Interpellation (Nr. 25.4632) mit der Frage «Wie geht die Schweiz mit EU-Sanktionen gegen Schweizer Bürger um?» eingereicht. Die EU spreche dauernd von Rechtsstaatlichkeit und bezeichne sich als Wertegemeinschaft. Im Fall Baud trete sie genau diese Grundsätze mit Füssen. Meinungen, die man nicht teile, widerlege man in einer Demokratie mit Argumenten und nicht mit Kontosperren und Reiseverboten. Als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission werde er dieses Anliegen weiterhin einbringen und sich öffentlich sowie parlamentarisch für Baud’s Rechte einsetzen.
  • Daniel Sormanni (MCG, Genf) kennt den Fall, hatte bisher keinen Kontakt mit Baud und verneint ausdrücklich die rechtsstaatliche Vertretbarkeit der Sanktionen. Er plant, beim Bundesrat nachzufragen und möchte mit Jacques Baud direkt über dessen Situation sprechen.
  • Rémy Wyssmann (SVP, Solothurn) kennt den Fall, hatte bisher keinen Kontakt mit Baud und verneint die rechtsstaatliche Vertretbarkeit. Er fordert, Kandidierende zu unterstützen, die sich für Rechtsstaat und Freiheitsrechte einsetzen und kündigt parlamentarische Vorstösse und Fragen an.
  • Thomas Stettler (SVP, Jura) kennt den Fall, hatte keinen Kontakt mit Baud und lehnt solche Sanktionen ohne rechtsstaatliche Garantien ab. Zu weiteren Massnahmen machte er keine Angaben.
  • Roman Bürgi (SVP, Schwyz) kennt den Fall, hatte keinen Kontakt mit Baud und lehnt die Sanktionen ohne rechtsstaatliche Garantien ab. Die Fragen zu weiteren Massnahmen liess er offen.
  • Vroni Thalmann-Bieri (SVP, Luzern) kennt den Fall, hatte keinen Kontakt und verneint die rechtsstaatliche Vertretbarkeit. Sie informierte zuständige Fraktionsmitglieder der APK (Aussenpolitische Kommission) und RK (Kommission für Rechtsfragen) und verweist auf eine Petition, die der APK des Nationalrates sowie der entsprechenden Kommission des Ständerates durch Urs Hans und Ursula Cross am 15. September bereits zugewiesen wurde (26.2046).
  • Martin Bäumle (GLP, Zürich) kennt den Fall, hatte kein Kontakt und sieht die Sanktionen ebenfalls als rechtsstaatlich höchst bedenklich. Baud habe immer wieder bedenkenswerte Beiträge verfasst, die aktuell leider nicht gehört werden wollen. Die EU verlasse mit solchen Sanktionen selbst den Weg der Rechtsstaatlichkeit, die sie von anderen einfordere. Er werde in dieser Sache an geeigneten Orten nachhaken.
  • Damien Cottier (FDP, Neuenburg) kennt den Fall und hält die Sanktionen für einen schwerwiegenden Eingriff in die Meinungsfreiheit und ihre Auswirkungen für unverhältnismässig. Er will die Angelegenheit, zu der er bereits den Bundesrat befragte hatte, weiterverfolgen, bis ihr gerichtlicher Teil abgeschlossen ist.

Demokratie braucht mehr als Lippenbekenntnisse

Die acht eingegangenen Antworten lassen eine kritische Haltung gegenüber der rechtsstaatlichen Beurteilung der Sanktionen erkennen.
Noch deutlicher ist jedoch die geringe Beteiligung: 238 der angeschriebenen Parlamentarier und Parlamentarierinnen haben sich nicht geäussert. Daraus lässt sich zwar nicht unmittelbar auf ihre persönliche Haltung schliessen. Dennoch stellt sich die Frage, welchen Stellenwert das Schicksal sanktionierter Personen und die damit verbundenen Grundrechtsfragen im Parlament haben.
Gerade bei Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und Menschenrechten wäre eine breitere öffentliche Auseinandersetzung zu erwarten. Denn die Verantwortung gewählter Volksvertreterinnen und Volksvertreter zeigt sich besonders dann, wenn es unbequem wird.

Wer setzt sich für transparente Verfahren, überprüfbare Beweise und wirksame Verteidigungsmöglichkeiten ein? Und wer engagiert sich für einen Schweizer Bürger, dessen Sanktionierung rechtlich noch nicht abschliessend beurteilt wurde?

bene.swiss ist überzeugt: Politikerinnen und Politiker, die sich für das Recht einsetzen, dürfen sichtbar sein.  «Wir sind überzeugt, dass die Öffentlichkeit solche besonders schätzt.» Ganz nach dem Motto: Nach den Wahlen ist vor den Wahlen.

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