Zwölf Persönlichkeiten aus Diplomatie, Wissenschaft, Militär und Recht haben den Neutralitätsrat gegründet. Das neue Gremium will Verstöße gegen das Völkerrecht unabhängig beurteilen und die Neutralität stärken.
Mit der Gründung des Neutralitätsrates erhält die Debatte über die Schweizer Neutralität und das Völkerrecht eine neue Plattform. Zwölf Persönlichkeiten aus Diplomatie, Militär, Wissenschaft und Recht haben sich zusammengeschlossen, um Entwicklungen im internationalen Recht unabhängig zu analysieren und Empfehlungen für die Schweizer Neutralitätspolitik zu erarbeiten. Ziel des Gremiums ist es gemäß einer am Freitag verschickten Medienmitteilung, Verstöße gegen das Völkerrecht unabhängig von den beteiligten Akteuren zu benennen und damit einen Beitrag zu einer sachlichen öffentlichen Diskussion zu leisten.
Die Initianten vertreten die Auffassung, dass die Sicherheit der Schweiz langfristig nicht allein auf militärischer Stärke, sondern auf einer funktionierenden internationalen Rechtsordnung beruhe. Neutralität bedeute deshalb nicht Schweigen gegenüber Rechtsverletzungen, sondern eine unparteiische Anwendung des Völkerrechts. Entsprechend bekennt sich der Neutralitätsrat zur UN-Charta, zum Selbstbestimmungsrecht der Völker sowie zu einer konsequenten Orientierung an den Genfer Konventionen.
Seine erste Veröffentlichung widmet das Gremium dem sogenannten Heimtückeverbot nach Artikel 37 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Konventionen. Darin wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen militärische Handlungen während laufender Friedens- oder Waffenstillstandsverhandlungen gegen das Völkerrecht verstoßen können. Anhand mehrerer internationaler Beispiele argumentiert der Rat, dass das Prinzip von Treu und Glauben in Friedensgesprächen zunehmend unter Druck gerate und deshalb stärker geschützt werden müsse.
Aus dieser Analyse leitet der Neutralitätsrat mehrere Empfehlungen an die Schweiz ab. So solle sich das Land als Depositarstaat der Genfer Konventionen verstärkt für den Schutz von Vermittlungsdelegationen einsetzen und mutmaßliche Verstöße gegen das Völkerrecht klar benennen – unabhängig davon, welche Konfliktpartei betroffen ist.
Der Neutralitätsrat wird logistisch und finanziell von der Bewegung für Neutralität unterstützt, versteht sich jedoch als unabhängiges Expertengremium. Künftig sollen regelmäßig Analysen zu aktuellen Fragen des Völkerrechts und der Schweizer Neutralitätspolitik veröffentlicht werden.
Die vollständige Medienmitteilung sowie der erste Bericht des Neutralitätsrates zum Heimtückeverbot nach Artikel 37 des Zusatzprotokolls I der Genfer Konventionen stehen auf der Website des Neutralitätsrates zur Verfügung.