Neutralität braucht Klartext – nicht diplomatische Allgemeinplätze

In seiner neusten Stellungnahme zum Irankrieg ist das EDA nur «zutiefst besorgt» und nennt weder die Verstösse gegen das Völkerrecht noch wer sie begangen hat.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten zeigt sich «zutiefst besorgt» über die Eskalation im Nahen Osten und ruft zur Einhaltung des Völkerrechts auf, wie es in einer Stellungnahme vom 22. Juni schreibt. Doch es vermeidet, die mutmasslichen Verstösse konkret zu benennen. Weder der Angriff auf Iran noch die Frage nach seiner völkerrechtlichen Zulässigkeit werden ausdrücklich erwähnt.

Gerade das aber wäre die Aufgabe eines neutralen Staates. Neutralität bedeutet nicht, zu Unrecht zu schweigen. Sie bedeutet, das Recht ohne Ansehen der beteiligten Staaten anzuwenden. Wer das Gewaltverbot der UNO-Charta verletzt, muss benannt werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Gegner oder einen Verbündeten des Westens handelt.

Die Schweiz lebt wie kaum ein anderes Land vom Vertrauen in das Völkerrecht. Ihre Guten Dienste, ihre Rolle als Depositarstaat der Genfer Konventionen und ihre Glaubwürdigkeit als Vermittlerin beruhen darauf, dass sie Recht vor Macht stellt. Allgemeine Appelle genügen deshalb nicht. Wo das Recht gebrochen wird, braucht es eine klare rechtliche Einordnung.

Die Bewegung für Neutralität fordert den Bundesrat auf, Verstösse gegen das Völkerrecht künftig konkret zu benennen. Nur eine konsequent am Recht orientierte Aussenpolitik schützt die Glaubwürdigkeit der Schweiz – und stärkt jene internationale Ordnung, von der unser Land existenziell abhängig ist.

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