30 französische Generäle verlangen Parlamentsdebatte über das Engagement in der Ukraine

Frankreich ist als Mitglied der Nato zwar nicht neutral. Aber seine Streitkräfte dienen gemäss Gesetz und Verfassung der Verteidigung und nicht der Parteinahme in Kriegen von Dritten.

«Place d’Armes» ist eine Initiative hoher Militärs, die nun in einer «Bürgerresolution» in Bezug auf das französische Engagement in der Ukraine die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verlangt. 

Es geht dabei um die Präsenz französischer Truppen und Art. 35 der Verfassung, der die Regierung verpflichtet, das Parlament innerhalb von drei Tagen nach einer militärischen Intervention im Ausland zu informieren und jede Verlängerung über vier Monate einer Abstimmung zu unterziehen.

In Frage gestellt wird auch das Sicherheitsabkommen zwischen Frankreich und der Ukraine vom 16. Februar 2024, das Frankreich zu einer militärischen und finanziellen Unterstützung von drei Mrd. Euro für 2024 und zu einem mehrjährigen militärischen Engagement verpflichtet. Dieser Vertrag hätte wie das kurz zuvor abgeschlossene Verteidigungsabkommen mit Papua-Neuguinea vom Parlament ratifiziert werden müssen.

Rechtlich fragwürdig sei schliesslich die Weitergabe von Waffen aus regulären Beständen der französischen Armee. In Artikel 411-3 des Strafgesetzbuches heisst es nämlich: «Die Lieferung von Material, Bauten, Ausrüstungen, Anlagen oder Geräten, die der Landesverteidigung dienen, an eine ausländische Macht, ein ausländisches oder unter ausländischer Kontrolle stehendes Unternehmen oder eine solche Organisation oder an deren Vertreter wird mit dreißig Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 450.000 Euro bestraft.»

Im Aufruf der französischen Generäle heisst es u.a.:

«Schließlich erfordern die jüngsten Äußerungen des Präsidenten der Republik, in denen er einen möglichen Einsatz französischer Truppen im Mai 2025 sowie die gemeinsame Nutzung von Atomwaffen erwähnt, eine vorherige parlamentarische Debatte, um die Legitimität solcher Entscheidungen im Namen der Nation zu gewährleisten. Dies ist die unabdingbare Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Eingreifens der Armee.

Eine Armee, die ohne klares Mandat des Parlaments handelt, stünde nicht mehr im Dienst der Nation, sondern einer isolierten Exekutive, was im Widerspruch zum Geist unserer Verfassung und zu Artikel 16 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 steht, der die Gewaltenteilung als Garantie der Rechte festschreibt: ‹Jede Gesellschaft, in der die Gewährleistung der Rechte nicht gesichert und die Gewaltenteilung nicht festgelegt ist, hat keine Verfassung.›»

Die Resolution im Wortlaut:

Wir, Bürger und ehemalige Soldaten, fordern die Abgeordneten und Senatoren auf:

  1. Alle Informationen über die Anwesenheit französischer Truppen in der Ukraine seit 2022 im Amtsblatt zu veröffentlichen, wie es Artikel 35 vorschreibt;
  2. Eine Debatte mit anschließender Abstimmung über die Fortsetzung dieser Intervention gemäß Artikel 35 zu organisieren;
  3. sich gemäss Artikel 53 zur Ratifizierung der französisch-ukrainischen Sicherheitsabkommen vom 16. Februar 2024 zu äußern;
  4. diesen Beschluss innerhalb von 15 Tagen nach seiner Einreichung auf die Tagesordnung zu setzen, um die uneingeschränkte Ausübung der parlamentarischen Kontrolle zu gewährleisten.

Die Resolution zählt bis jetzt knapp 28’000 Unterschriften

Zur Resolution im französischen Original.

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