Statt couragiert die Tatsachen benennen, sich feige wegducken?  

Die offizielle Stellungnahme des EDA zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Iran ist lau und schwach. Das geht nicht. Als neutrales Land hat die Schweiz die Pflicht, völkerrechtswidrige Kriege zu verurteilen und die Täter zur Einhaltung des Völkerrechts aufzufordern.

Heute ist der fünfte Tag, an dem Israel und die USA ihren völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Islamische Republik Iran führen. Die offizielle Stellungnahme des Eidgenössischen Departement des Äussern (EDA) dazu vom 3. März 26 ist äusserst lau und schwach: „Situation im Iran. Die Schweiz ist zutiefst besorgt über die Eskalation im Nahen Osten nach den militärischen Schlägen auf Iran. Sie fordert die uneingeschränkte Einhaltung des Völkerrechts und ruft zur Deeskalation auf.“1

Ganz anders tönte die Stellungnahme des Bundesrates nach dem Angriff der Hamas im Oktober 23: „Bern, 11.10.2023 – Der Bundesrat verurteilt die Terrorangriffe, die von der Hamas aus dem Gazastreifen gegen Zivilistinnen und Zivilisten in Israel verübt wurden, auf das Schärfste, und erkennt den legitimen Willen Israels zur nationalen Verteidigung und Sicherheit an. Er ruft zur sofortigen Freilassung der von der Hamas als Geiseln genommenen Personen auf. Der Bundesrat fordert ein sofortiges Ende der Gewalt und erinnert daran, dass die Zivilbevölkerung jederzeit zu schützen und das humanitäre Völkerrecht einzuhalten ist. Er drückt seine Solidarität mit der israelischen Bevölkerung aus und bekundet den Familien der Opfer sein tief empfundenes Mitgefühl.“2

Beim völkerrechtswidrigen Krieg gegen den Iran spricht das EDA lediglich von einer „Eskalation im Nahen Osten“ und unterlässt es, Israel und die USA als Angreifer zu erwähnen und zu kritisieren. Den Begriff „Terrorangriff“, der vom EDA 2023 verwendet wurde, sucht man vergebens. Erwähnt sind lediglich die „militärischen Schläge auf den Iran“. Damit wird der wahre Sachverhalt kleingeredet und verniedlicht. Es handelt sich nicht um „Schläge“. Es handelt sich um einen völkerrechtswidrigen terroristischen Angriffskrieg mit massivsten Bombardierungen – auch im zivilen Bereich – unter anderem einer Mädchenschule im Iran mit weit über 100 Opfern. 

Im Gegensatz zur EDA Verlautbarung von 2023 wird im Falle des Irans das Recht auf nationale Selbstverteidigung und Sicherheit nicht erwähnt. Beim Iran bekundet das EDA auch kein „tiefempfundenes Mitgefühl“ mit den Opfern des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges. Das ist stossend. 

Die offizielle Stellungnahme des EDA ist feige und für mich als Schweizerbürgerin peinlich, angesichts der Tatsache, dass sich Israel und die USA eines der schlimmsten Verbrechen schuldig gemacht haben, die das Völkerrecht kennt, einen Angriffskrieg zu führen.

Im Gegensatz zum EDA ist Radio SRF ein Kränzchen zu winden. Im Echo der Zeit vom 3. März 26 kam Janina Dill, Professorin für Globale Sicherheit, University of Oxford3, bezüglich dem Angriff auf den Iran ausführlich zu Wort: „Im Völkerrecht gibt es ein Gewaltverbot. Das heisst, dass man in den internationalen Beziehungen keine militärische Gewalt einsetzen darf. Es handelt sich um ein Aggressionsverbot, von dem es nur sehr wenige Ausnahmen gibt. Zum Beispiel, wenn man sein Recht auf Selbstverteidigung wahrnimmt oder ein Mandat des UNO-Sicherheitsrats hat. Weder das eine noch das andere liegt vor. (…) Somit ist es ein sehr klarer Fall: Israel und die USA haben mit ihrem Angriff auf den Iran das Völkerrecht gebrochen und eine rechtswidrige Aggression unternommen.“

SRF fragte folgendes: „Aus den USA und Israel waren verschiedene Begründungen für den Krieg zu hören. Es gehe etwa darum, ein terroristisches Regime zu stürzen, den Iran am Bau einer Atombombe zu hindern, das Raketenprogramm zu zerstören. Überzeugt Sie eine der Argumentationslinien?“

Die Völkerrechtlerin antwortete wie folgt: „Nein, das Selbstverteidigungsrecht ist im Völkerrecht eng gefasst – und das aus gutem Grund. Ein Staat hat nur dann das Recht auf Selbstverteidigung, wenn ein bewaffneter Angriff durch einen anderen Staat schon vorliegt oder unmittelbar bevorsteht. Beim Iran war das nicht der Fall. Die USA hatten schon im letzten Sommer das Atomprogramm des Irans extrem geschwächt. Selbst wenn dieses Atomprogramm noch funktionaler gewesen wäre, als die USA selbst behauptet hatten, wäre das an sich keine Bedrohungslage, die ein Recht auf Selbstverteidigung auslöst. Militärische Angriffe von aussen führen so gut wie nie dazu, dass sich die Menschenrechtssituation in einem Land verbessert und es stabiler oder demokratischer wird. Ich habe keinerlei Sympathien für das iranische Regime, und es hat selber schwere Rechtsbrüche begangen – vor allem gegen das eigene Volk. Hier liegen wahrscheinlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Aber im Völkerrecht gibt das einem anderen Staat kein Recht, militärische Gewalt zu nutzen, um dieses Regime zu stürzen. (…)“

SRF fragte weiter: „Der Iran hat mit breit gefächerten Angriffen auf Israel und US-Einrichtungen in verschiedenen Staaten reagiert. Getroffen wurden aber auch zivile Ziele. Wie ist dieses Vorgehen völkerrechtlich einzuschätzen?“

Die Völkerrechtlerin antwortete: „Zunächst ist festzuhalten, dass Israel und die USA dem Iran durch ihre Aggression ein Recht auf Selbstverteidigung verliehen haben. Trotzdem hat der Iran im Zuge dieser Ausübung von Selbstverteidigung auch selbst das Völkerrecht gebrochen. Zum einen durch den Angriff von Zielen, die mit dem humanitären Völkerrecht nicht vereinbar sind. So etwa zivile Ziele ausserhalb von Militärbasen.“

Die Stellungnahme der Völkerrechtlerin Janina Dill wäre eigentlich das, was wir als Bürgerinnen und Bürger eines neutralen Staates von unseren Volksvertretern und insbesondere vom Vorsteher des EDA erwarten. Ein solch feiges Wegducken, wie es die Stellungnahme des EDA’s darstellt, akzeptieren wir nicht. Wir brauchen mutige Volksvertreter mit Zivilcourage. Wer das nicht leisten kann und will, soll seinen Platz räumen.

  •  
  1.  https://www.eda.admin.ch/de/stellungnahme-situation-iran ↩︎
  2. https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=98145 ↩︎
  3.  https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/angriffe-auf-iran-sind-voelkerrechtswidrig?partId=vpJjMl6iLR2HlPDl15Gi7AWMn50#autoplay ↩︎

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