Die Nationalratskommission lehnt die Neutralitätsinitiative und einen Gegenvorschlag ab. Die Initianten pochen dennoch auf eine klare Verankerung der bewaffneten Neutralität.
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) empfiehlt dem Nationalrat, die Neutralitätsinitiative abzulehnen. Der Entscheid fiel mit 15 zu 10 Stimmen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis beantragt die Kommission auch ein Nein zu einem direkten Gegenvorschlag.
Die überparteiliche Initiative verlangt, die immerwährende, bewaffnete Neutralität ausdrücklich in der Bundesverfassung zu verankern. Der Ständerat hatte zuvor einen direkten Gegenvorschlag beschlossen. Dieser will zwar die dauerhafte, bewaffnete Neutralität in der Verfassung festschreiben, sieht jedoch keine Einschränkungen bei Sanktionen vor. Aus Sicht der Befürworter greift dieser Ansatz zu kurz, da er zentrale Anliegen der Initiative nicht aufnimmt.
Die Mehrheit der APK-N verweist auf die aktuellen geopolitischen Herausforderungen und spricht sich für eine flexible Handhabung der Neutralität aus. Ein zu enger Verfassungsrahmen könne den Handlungsspielraum von Bundesrat und Parlament einschränken.
Die Initianten hingegen sehen gerade in einer klaren Verfassungsnorm eine Stärkung der Rechtssicherheit und der Glaubwürdigkeit der Schweiz im Ausland. Angesichts internationaler Spannungen brauche es eindeutige Leitplanken, um die Neutralitätspolitik langfristig zu sichern.
Als Nächstes befasst sich der Nationalrat mit der Vorlage. Hält er an der ablehnenden Haltung fest und verwirft auch den Gegenvorschlag, kommt die Initiative ohne Alternative vors Volk und die Stände. Obsiegt sie an der Urne, dann erlangt sie Rechtskraft – auch gegen den Willen von Parlament und Regierung (Bundesrat). Damit liegt das letzte Wort über die künftige Ausgestaltung der Neutralität bei den Stimmberechtigten.