Neue Exportstopps in die USA und kein Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative: Die Schweiz steht vor Richtungsentscheiden – zwischen strikter Auslegung und heutiger Praxis.
Der Bundesrat, die Schweizer Landesregierung, hat entschieden, keine neuen Kriegsmaterialexporte mehr in die USA zu bewilligen. Ausschlaggebend ist der Krieg im Nahen Osten, der als internationaler bewaffneter Konflikt gilt. Damit greift das Neutralitätsrecht, das solche Ausfuhren grundsätzlich untersagt.
Bestehende Bewilligungen bleiben jedoch gültig. Lieferungen, die bereits genehmigt wurden, dürfen weiterhin erfolgen, sofern sie nach Einschätzung des Bundes keine unmittelbare Kriegsrelevanz haben. Parallel dazu soll eine Expertengruppe die Entwicklung laufend prüfen und beurteilen, ob zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.
Der Entscheid zeigt die Gratwanderung der Schweizer Politik: Einerseits soll die Neutralität gewahrt bleiben, andererseits werden wirtschaftliche Interessen berücksichtigt. Die USA gehören zu den wichtigsten Abnehmern von Schweizer Rüstungsgütern.
Im politischen Hintergrund gewinnt gleichzeitig eine andere Frage an Gewicht: die Zukunft der Neutralität selbst. Die Neutralitätsinitiative kommt voraussichtlich im Herbst vors Volk. Einen Gegenvorschlag wird es nicht geben; das steht seit vorgestern fest. Damit steht eine Grundsatzentscheidung an – entweder die Initiative oder die heutige Praxis. Laut Medienberichten hätte SVP-Vordenker Christoph Blocher dem Initiativkomitee den Rückzug der Initiative empfohlen, falls das Parlament dem Stimmvolk einen Gegenvorschlag präsentiert hätte. Dieser Gegenvorschlag hätte die Neutralität auch in der Verfassung deutlicher festgeschrieben, aber auf wichtige Punkte der Initiative wie die Einschränkungen bei den Sanktionen verzichtet.
Die Initiative verlangt, dass die Neutralität strikter in der Verfassung verankert wird. Sanktionen gegen kriegführende Staaten sollen in der Tat nur noch erlaubt sein, wenn sie von der UNO beschlossen wurden. Auch bei der militärischen Zusammenarbeit und bei Rüstungsexporten würde der Handlungsspielraum enger gefasst.
Dem gegenüber steht die heutige Praxis, die dem Bundesrat erlaubt, sich an die NATO anzunähern. Der Bundesrat begründet sie mit der Notwendigkeit, auf internationale Entwicklungen zu reagieren, etwa durch Sanktionen oder differenzierte Entscheidungen bei Exporten. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Schweiz dann nicht mehr als neutral wahrgenommen wird. Tatsächlich haben sich die USA und Russland bereits in diesem Sinne geäussert.
Mit dem Verzicht auf einen Gegenvorschlag fällt eine vermittelnde Option weg. Für Stimmberechtigte reduziert sich die Wahl damit auf zwei klar unterscheidbare Modelle: eine stärker festgeschriebene, restriktive Neutralität oder die Weiterführung der seit 2022 angewendeten Praxis, die eine Annäherung an die NATO bringt. Allerdings sagt der Bundesrat nicht, wo hier die roten Linien sind und die Grenze gezogen werden soll.
Eine Mitgliedschaft bei der NATO kommt vorderhand nicht in Frage. Sie hätte bei Volk und Ständen keine Chance. Und so versucht der Bundesrat, das Land schritt- und scheibchenweise an dieses Bündnis anzunähern.