Hat man im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Verstand verloren?

Ein Schweizer Luftwaffen-Kommandant lobt Angriffskriege und stellt die Neutralität in Frage – ein Skandal, der die völkerrechtliche Glaubwürdigkeit der Schweiz massiv beschädigt.

Die Schweiz als neutrales Land ist völkerrechtlich bindend verpflichtet, sich nicht an Kriegen – und schon gar nicht an Angriffskriegen – zu beteiligen. Die Schweizer Armee ist eine reine Verteidigungsarmee, deren militärische Ausrüstung einzig und allein der bewaffneten Verteidigung des Landes zu dienen hat. Das ist völkerrechtlich so klar und unumstößlich wie das Amen in der Kirche – sollte man meinen . . .

Weit gefehlt, aus dem VBS kommen Töne, die die schweizerische Neutralität massiv in Frage stellen und international weiter beschädigen. In einem Interview in der NZZ vom 12. September 25 mit der Schlagzeile «Wir kaufen keinen Flieger primär für die Luftpolizei» lobte der abtretende Kommandant der Schweizer Luftwaffe, Peter Merz, die Qualität der F-35 Kampfjets, die die Schweiz in den USA bestellt hat. Der F-35 sei anderen Militärflugzeugen «haushoch überlegen». Das habe der Angriff von Israel auf den Iran bewiesen, schwärmt Merz. In kurzer Zeit habe Israel mit den F-35 Kampfjets bei 1500 km entfernten iranischen Zielen «die Luftüberlegenheit» erreicht. Der F-35 als «Mehrzweckkampfflugzeug» habe alle Qualitäten, die die Schweiz brauche «offensive wie defensive». Der F-35 diene nicht in erster Linie der Luftpolizei, deren Dienste eine «Nebenaufgabe» seien. Der F-35 diene primär dem Schutz der Schweizer Bevölkerung, so Merz, «Angriff ist die beste Verteidigung.» Wer im Fussballspiel nicht angreife, erreiche höchstens ein 0:0, so das Fazit des Kommandanten der Luftwaffe.

Es ist nicht zu fassen. Der Kommandant der Schweizer Luftwaffe bejubelt den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Iran und faselt über den Angriff als beste Verteidigung? Hat man im VBS den Verstand verloren? Kommandant Merz missachtet mit dieser Aussage die völkerrechtlich verbindlichen Nürnberger Prinzipien, die aufgrund der Verbrechen des Deutschen Reiches unter Adolf Hitler festgelegt worden sind. Dazu gehört auch der Angriffskrieg als Verbrechen gegen den Frieden. Das PRINZIP VI der Nürnberger Prinzipien lautet:

«Die nachstehend aufgeführten Verbrechen sind als Verbrechen nach dem Völkerrecht strafbar:

a. Verbrechen gegen den Frieden:

(i) Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges oder eines Krieges unter Verletzung internationaler Verträge, Vereinbarungen oder Zusicherungen;

(ii) Beteiligung an einem gemeinsamen Plan oder einer Verschwörung zur Durchführung einer der unter (i) genannten Handlungen.[1]«

Ein Kommandant der Luftwaffe, der mit dem Völkerrecht nicht vertraut ist oder dieses bewusst missachtet, indem er mit ‚Verbrechen gegen den Frieden‘ liebäugelt, müsste entweder zu einer intensiven Schulung zum Völkerrecht abgeordnet oder fristlos entlassen werden. Anschließend bräuchte er eine intensive Schulung zum Thema, was eine Schweiz der Guten Dienste in der Vergangenheit zur Förderung des Friedens geleistet hat. Dem Schutz der Schweizer Bevölkerung dient die bewaffnete Neutralität. Fehlen dem Kommandanten der Luftwaffe die Kenntnisse zu den Zahlen der Toten und der Zerstörungen nach dem 1. und dem 2. Weltkrieg in den Ländern, die nicht neutral waren? Das wäre eine gewaltige Bildungslücke. Mit Verlaub, Herr Kommandant, nicht ein Angriffskrieg, sondern eine neutrale Schweiz der Guten Dienste schützt die Bevölkerung. . .


[1] Principles of International Law recognized in the Charter of the Nürnberg Tribunal and in the Judgment of the Tribunal, with commentaries 1950, in: Yearbook of the International Law Commission, Vol. II, S. 376.

2 Antworten

  1. Es scheint wie beim Durchpeitschen der CorHohn-Machenschaften: Der Fisch stinkt vom „Kopf“ her, respektive, der Kopf — Politik, Medien, Institutionen — scheint eher die Profitmaximierung gewisser Waffen- und Pharmahersteller im Sinn zu haben als das Wohl der Menschen. So werden die Verfassung (die Neutralität ist dort unmissverständlich genannt und festgelegt) und die Grundrechte missachtet. Es ist wichtig, sich jeweils die Frage zu stellen: Wem dient solches ostentatives Beklatschen des Krieges „gegen ein böses Virus“, „gegen einen bösen Vladimir“ oder gegen beliebige andere „Böse“? Wem dient das „Aufrüsten“!?
    Ich danke allen, die sich für den Rechtsstaat, die Demokratie, unsere Verfassung und den Frieden einsetzen. Danke den Initiatoren und Helfer von bene, die uns allen die NEUTRALITÄT und deren Sinn: FRIEDENSFÖRDERUNG! und nicht Kriegshetze! … in Erinnerung rufen!

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