Trotz bestätigter Einseitigkeit im Radiobeitrag zur österreichischen Neutralität sieht die Ombudsstelle keinen Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz.
Ein Beitrag im «Echo der Zeit» auf dem (staatlichen) SchweizerRadio SRF 1 vom 30. August 2025 zur Neutralitätsdebatte in Österreich hat eine Beschwerde ausgelöst – wir haben hier berichtet. Der Beitrag wurde als einseitig empfunden – ein Eindruck, den weder die Redaktion noch die Ombudsstelle der SRG-Deutschschweiz bestreiten. In ihrer Antwort vom 6. Oktober erkennt die Ombudsstelle die Einseitigkeit zwar an, sieht jedoch keinen Verstoss gegen gesetzliche Vorgaben.
Konkret verweist sie auf Artikel 4 Absatz 2 des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), wonach von einer einzelnen Sendung keine «absolute Vollständigkeit» oder «perfekte Ausgewogenheit» verlangt werde. Auch das Vielfaltsgebot nach Absatz 4 verlange keine ausgewogene Darstellung innerhalb eines einzelnen Beitrags.
Der Kritikpunkt, der Beitrag komme einer Form von Propaganda gleich, wird in der Antwort der Ombudsstelle nicht thematisiert. Stattdessen wird betont, dass die Einseitigkeit im konkreten Fall zulässig sei, solange sie im Gesamtangebot des Senders durch andere Positionen relativiert werde.
Die Beschwerdeführerin bleibt damit auf ihren Einwand zurückgeworfen. Die Ombudsstelle sieht in der beanstandeten Berichterstattung weder einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeits- noch gegen das Vielfaltsgebot. Die Debatte über Ausgewogenheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk dürfte damit jedoch nicht beendet sein.
Womöglich wird der SRG allerdings bald die Quittung präsentiert, denn die staatliche Radio- und Fernsehgesellschaft steht möglicherweise vor einem radikalen Sparkurs: Laut einer Tamedia-Umfrage unterstützen 53 Prozent der Befragten die SVP-Volksinitiative «200 Franken sind genug», die eine Halbierung der Radio- und TV-Gebühren auf 200 Franken fordert. Besonders jüngere Menschen und SVP-Sympathisanten befürworten die Vorlage deutlich. Auch FDP-nahe Personen zeigen mehrheitlich Zustimmung, während Anhänger der SP und Mitte-Partei eher ablehnend reagieren. Medienminister Rösti plant unabhängig davon eine schrittweise Reduktion auf 300 Franken. Die entscheidende Auseinandersetzung dürfte im bürgerlichen Mitte-Lager stattfinden, wo die Meinungen gespalten sind.
Über die Initiative wird demnächst eine Volksabstimmung bestimmen. Stimmt eine Mehrheit der Bevölkerung und eine Mehrheit der Kantone zu, erlangt das Vorhaben Gesetzeskraft und muss umgesetzt werden – selbst gegen den Willen von Regierung und Parlament. Stand heute stehen die Chancen gut.