Die Schweizer Neutralität ist eine Errungenschaft der Aufklärung – und bleibt Voraussetzung für Frieden, Vermittlung und politische Unabhängigkeit in Europa. Von Hans Bieri und René Roca.
Nach dem 30-jährigen Krieg setzte der Westfälische Friede 1648 unter anderem mit den Grundsätzen der Amnestie hinsichtlich der Kriegsbeteiligten und der Toleranz gegenüber der Religion wichtige friedenspolitische Akzente. Dies waren auch zentrale Elemente einer Frühaufklärung, die später mit der Ausarbeitung des Völkerrechts (u.a. Emer de Vattel als Vertreter der Westschweizer Naturrechtsschule) und mit dem Menschenrechts-Diskurs fortgesetzt wurden. Solche Elemente waren auch für die neutrale Eidgenossenschaft wichtig, die in die kriegerischen Auseinandersetzungen, vor allem mit den «Bündner Wirren», einbezogen wurde. Die Schweiz wurde zudem mit dem Westfälischen Frieden ein souveränes Land. 26 Jahre danach, nämlich 1674, bezeichnete die eidgenössische Tagsatzung die Schweiz erstmals offiziell als «neutrales Land». Allerdings war der Abschluss von Defensivbündnissen nach wie vor zulässig und die Eidgenossenschaft war in zahlreiche Allianzen verstrickt. Das führte zu Widersprüchen und machtpolitische Interessen lähmten immer wieder eine friedliche Entwicklung. Trotzdem brachte die erklärte Neutralität der multikulturellen und multireligiösen Schweiz zunehmend die angestrebte Einheit. Der Eidgenossenschaft gelang es dann auch gut, sich aus den europäischen Glaubens-, Eroberungs- und Erbfolgekriegen der frühen Neuzeit herauszuhalten. 1647 hatte auch mit der «Defensionale von Wil», der ersten eidgenössischen Wehrordnung, die bewaffnete Neutralität immer mehr Gestalt angenommen. Die Eidgenossenschaft regte auch dank der Neutralität im Rahmen der Aussenpolitik umfassende Schiedsgerichtsverfahren an und machte sich als Vermittlerin einen Namen. Auch die Solddienste wurden immer mehr kritisiert und schliesslich verboten.
Was bedeutet die Schweizer Neutralität?
Der Wiener Kongress 1815 und die Gründung des Bundesstaates 1848 waren wichtige Wegmarken, um die schweizerische Neutralität national und international zu stärken. Die Haager Friedensordnung von 1907 ergänzte das neutrale Fundament der Eidgenossenschaft entscheidend. Auch wenn über hundert Jahre alt, gilt diese Friedensordnung heute immer noch als Völkergewohnheitsrecht. Darin werden die Rechte und Pflichten eines neutralen Landes festgehalten. Das sind Grundsätze, die auf die Errungenschaften der Aufklärung und des modernen Naturrechts hinweisen. Das bedeutet im Kern die Nichtbeteiligung der Schweiz an einem Krieg anderer Staaten (heute zusätzlich flankiert von einer möglichst strengen Kriegsmaterialgesetzgebung). Sie darf niemanden angreifen und an keinen militärischen Bündnissen (zum Beispiel heute die Nato) teilnehmen. Die Schweiz muss weiter im Rahmen der bewaffneten Neutralität ihre Selbstverteidigung sicherstellen und sie muss die Kriegsführenden gleichbehandeln. Sie darf keine Söldner für Kriegsparteien stellen. In diesem Zusammenhang sollten auch die «modernen Solddienste» der Swisscoy im Kosovo im Rahmen der Nato endlich hinterfragt werden. Eine weitere Pflicht des neutralen Landes ist es, das eigene Territorium nicht für die Kriegsparteien zur Verfügung zu stellen sowie das Recht der Unverletzlichkeit des eigenen Territoriums.
Die Neutralität fusst auf der Erfahrung, dass sich Konflikte nicht mit Gewalt, sondern nur durch Klärung der Ursachen lösen lassen. Neutralität verlangt, Konflikte aufmerksam zu verfolgen, zu verarbeiten und nicht «wegzuschauen». Nur die konsequente Haltung des Neutralen kann die Schweiz aus Konflikten heraushalten. Der neutrale Staat muss auf den Konflikt an sich zielen und nicht auf einen bestimmten Beteiligten eines Konfliktes. Indem die neutrale Schweiz nicht einseitig eine Konfliktpartei unterstützt, kann sie mit dem Angebot der Vermittlung zur Konfliktlösung beitragen und ihre Rolle als Schutzmacht bekräftigen. Bundesrat und Parlament müssen Gewalt, Krieg und Terror von allen Seiten klar ablehnen, Gespräche einfordern und vermögen so den Frieden am besten zu fördern. Die kompromisslose Haltung der neutralen Schweiz ist auch zentral für den inneren Zusammenhalt unseres Landes. Anstatt zu moralisieren, muss die Schweiz, also der Bundesrat und das Parlament, konsequent auf Machtpolitik verzichten. Dabei müssen die Schweizer Bürger sowie die Medien nicht gesinnungsneutral bleiben, sondern können sich eine kritische Meinung zu jedem Konflikt bilden und diese auch öffentlich vertreten. Auf diese Weise schützt die Neutralität auch die Meinungsfreiheit eines Landes.
Die Neutralität unter Druck
Kriegsparteien, die ihre Übermacht durchsetzen wollen, lehnen es ab, Entstehung und Ursachen der Konflikte als Prozesse zu sehen. Aus diesen Gründen haben Kriegsparteien, die auf ihre Übermacht zählen, kein Interesse an neutralen Standpunkten, die ihren Herrschaftsanspruch argumentativ oder auch territorial relativieren könnten. Nach Vormacht strebende Kriegsparteien werden deshalb den neutralen Standpunkt offen oder verdeckt bekämpfen. Die fortlaufenden, vielfältigen Angriffe der USA auf die Schweiz sind auch in diesem Kontext einzuordnen. Die Hegemonie besonders der USA formt die Medienberichterstattung, so dass von den zeitlichen und räumlichen Dimensionen der Konfliktprozesse zunehmend abgelenkt wird. Dadurch wird der Konflikt in Bezug auf die Entstehung, die Ursachen sowie seine Entwicklung zunehmend unkenntlich gemacht, die Überschaubarkeit des Herganges wird verschleiert. Somit bleiben die Konfliktursachen im Dunkeln und sichtbar bleibt nur, was der entsprechende Hegemon medienwirksam arrangiert, ohne nennenswerte Opposition beschliesst und mehr oder weniger rücksichtslos durchführt.
Die Dekonstruktion der Neutralität
Kriegsparteien, welche ihre Macht durchsetzen wollen, empfinden die neutrale Position als potenzielle Einschränkung. Sie werfen deshalb der neutralen Position vor, im Interesse der Gegenpartei zu handeln. Die Dekonstruktionsversuche der Neutralität als wegschauende Trittbrettfahrerin bis zur heimlichen Bündnispartnerin der gegnerischen Kriegspartei liegen im Interesse der Kriegswilligen und sollten besser verständlich gemacht werden. «Wir müssen uns eben die Tatsache vor Augen halten, dass im Grunde kein Angehöriger einer kriegsführenden Nation eine neutrale Gesinnung als berechtigt empfindet. Er kann das mit dem Verstande, wenn er ihn gewaltig anstrengt, aber er kann es nicht mit dem Herzen.» Das sagte Carl Spitteler schon vor über 100 Jahren. Hier haken die Neutralitätsgegner auch heute mit ihrer Propaganda und ihren unsinnigen Unterstellungen ein. Das ist nicht «Mainstream», sondern Manipulation der öffentlichen Meinung: Neutralität wird als Fehlverhalten, als Spionage für die andere Kriegspartei verunglimpft. Doch der Verräter ist nicht der Neutrale, sondern derjenige, der die Schweiz hinterrücks an kriegerische fremde Bündnisse verschachern will. Die sicherheitspolitische Strategie des Bundesrates vom 12. Dezember 2025 legt dazu ein beredtes Zeugnis ab. Auf rund 60 Seiten sind nur 1½ Seiten der Neutralität gewidmet. Auch die nationalrätliche Debatte während der Frühlingssession zum Thema Neutralität kam mehr als bescheiden daher und im Gegensatz zum Ständerat war sie flach und inhaltsleer.
Auch Thomas Cottier (vgl. NZZ vom 30.3.2026) und René Rhinow (vgl. NZZ vom 7.4.2026) sind «Architekten» solcher Dekonstruktion. Sie wollen offenbar hinter die Aufklärung zurück, reden von «situativer Neutralität» (Rhinow) und versuchen so eine unsägliche «Rosinenpickerei» der Schweiz zu fördern. Rhinow weiter: «Im Klartext: neutral zu sein und zu bleiben, wenn es unserer Sicherheit nützt, sie zu verlassen, wenn gewichtige aussen-, wirtschafts- und sicherheitspolitische Gründe Vorrang geniessen.» Cottier und Rhinow frönen damit als Juristen einem Rechtspositivismus und fordern unverblümt das Einbinden der Schweiz in die zentralistischen Fehlkonstruktionen der EU und der Nato. Beide Organisationen fordern ein «kriegstüchtiges Europa» und wollen dies mit Bündnispolitik und Aufrüstung erreichen – ganz so wie am Vorabend des Ersten Weltkrieges.
Die Schweizer Neutralität jenseits von Vasallität
Wie Europa aus dieser heillos verfahrenen Situation heraus- und zum universalen Auftrag der Aufklärung zurückfindet, führt über die Neutralität. Das muss der Beitrag der Erneuerung der Schweizer Neutralität sein und deshalb muss eine klare Definition derselben mithilfe der Neutralitätsinitiative in der Bundesverfassung verankert werden. Denn die Schweizer Neutralität ist das Ergebnis ihrer besonderen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung, die sich frühzeitig am gegenseitigen wirtschaftlichen Vorteil und nicht an den kolonialen Übergriffen orientierte. Die Wiedererlangung der Errungenschaften der Aufklärung, und dazu gehört die Neutralität, führt letztlich zum Ziel eines eidgenössischen Europas.
Die Schweiz muss ausserhalb von sklavischen Bündnispflichten und Vasallität stehen. Sie leistet sich so eine eigenständige, wohl begründete Meinung und bleibt mit allen in einem dialogischen Kontakt. Die Schweizer Neutralität ist über alle Parteien hinweg ein politischer Auftrag der Schweiz. Das Bedürfnis der Menschen nach Frieden muss über die machtpolitischen Interessen gestellt werden. Nur falls die politische Unabhängigkeit der Schweiz verteidigt werden kann, ist es möglich, die Errungenschaft eines aufgeklärten, freiheitlichen Menschenbildes zu sichern und weiterzuentwickeln. Jene, die bisher das Narrativ der «SVP»- oder «Putin-Initiative» vorschieben, weichen damit nur der Frage nach den Ursachen der zunehmenden Konflikte aus. Dadurch akzeptieren sie teilweise unbewusst oder resignierend den laufenden Prozess der Entmündigung.
Hans Bieri, Schweizerische Vereinigung für Landwirtschaft und Industrie (SVIL), Mitglied im Komitee der Neutralitätsinitiative
René Roca, Forschungsinstitut direkte Demokratie (FIDD), Mitglied im Komitee der Neutralitätsinitiative
Eine gekürzte Version des Artikels erschien in der NZZ vom 30. April 2026.