Der Schweizer Rüstungskonzern Ruag MRO erhält grünes Licht vom Bundesrat: 71 Leopard-1-Panzer dürfen an Deutschland verkauft werden. Eine Weitergabe an die Ukraine bleibt jedoch strikt untersagt.
Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, hat am Mittwoch den Verkauf von 71 Leopard-1-Kampfpanzern durch den staatlichen Schweizer Rüstungskonzern Ruag MRO an Deutschland genehmigt. Die Panzer, die sich derzeit in Italien befinden, wurden ursprünglich 2016 vom italienischen Verteidigungsministerium übernommen. Von den insgesamt 96 Leopard-1-Panzern im Besitz der Ruag MRO sollen nun 71 ihren Weg nach Deutschland finden.
Der Entscheid markiert eine Kehrtwende in der Schweizer Haltung: Noch im Jahr 2023 hatte der Bundesrat den Export untersagt, aus Sorge, dass die Panzer über Umwege in der Ukraine eingesetzt werden könnten. Nun hat die Regierung jedoch klargestellt, dass für den Verkauf an Deutschland keine Exportbewilligung nötig sei – Deutschland zählt zu den Staaten, an die Kriegsmaterial ohne vorherige Genehmigung geliefert werden darf.
Gleichzeitig bleibt der Bundesrat bei einem zentralen Punkt unnachgiebig: Eine Weiterleitung der Panzer an die Ukraine ist strikt ausgeschlossen.
Ist das mit der Schweizer Neutralität vereinbar? Die Panzer, um die es 2023 ging, befinden sich in der Schweiz und sind im Besitz der Schweizer Armee, werden aber gegenwärtig nicht gebraucht. Es handelt sich also nicht um den genau gleichen Sachverhalt.
Die Ruag-Panzer hingegen gehören der Schweizer Waffenschmiede, befinden sich aber im Ausland und wurden auch nicht – wie die Panzer, um die es 2023 ging – in der Schweiz hergestellt.
Da die Schweiz am Verbot festhält, diese Panzer in Kriegsgebiete zu liefern, hält sie das Neutralitätsrecht ein. Ob sie allerdings noch als neutral wahrgenommen wird, ist eine ganz andere Frage. Mit vielen Schritten, die sie seit 2022 unternommen hat, hat sie zwar das Neutralitätsrecht nicht verletzt, ist aber immer näher an die NATO gerückt – und wird damit immer stärker mit diesem Militärbündnis assoziiert und identifiziert. Es könnte zum Beispiel sein, dass Deutschland die nun angeschafften Panzer selber verwendet, aber frei werdende aus eigenen Beständen abgibt.
Aber immerhin hat die Schweiz den Neutralitätsvorbehalt bei Waffenlieferungen (noch) bestätigt.