Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt den Gegenvorschlag zur Neutralitätsinitiative ab

Die Neutralität sei ohnehin gewahrt, schreibt er.

In seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten schreibt er, dass eine Verfassungsbestimmung nur in Betracht gezogen werden sollte, wenn sie zu klaren Verbesserungen führe. Das sei bei diesem Gegenvorschlag nicht der Fall. Die Neutralität sei bereits heute in der Bundesverfassung verankert.

Quelle: Regierungsrat lehnt Artikel zur Neutralität in der Verfassung ab. 11.12.2025

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