Bewegung für Neutralität fordert, Neutralitätsinitiative zur Annahme zu empfehlen

Die Bewegung für Neutralität hat ihre Vernehmlassungsantwort eingereicht – und attackiert den Gegenentwurf des Bundesrats als Mogelpackung und demokratiepolitisches Versagen.

Mit deutlichen Worten hat die Bewegung für Neutralität heute ihre Stellungnahme zur Vernehmlassung 2025/81 eingereicht. Der direkte Gegenentwurf des Bundesrats zur Neutralitätsinitiative sei zwar besser als der Status quo, inhaltlich würde er aber den Vorhaben der Initiative die Zähne ziehen. Besonders scharf kritisiert die Bewegung den Bericht der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N), dem sie Einseitigkeit und politische Gefälligkeit vorwirft.

Statt die Neutralitätsinitiative fair zu würdigen, habe die Kommission die Argumente des Bundesrats «in einer Art Sympathieerklärung positiv eingefärbt», heisst es in der Stellungnahme. Damit verfehle die APK-N ihre demokratische Kernaufgabe. Klartext der Bewegung: «Eine Demokratie funktioniert von unten nach oben.»

Inhaltlich anerkennt die Bewegung, dass der Gegenentwurf gegenüber dem heutigen Verfassungstext einen Fortschritt darstellt. Doch dieser werde zunichtegemacht, weil zwei zentrale Bestimmungen gestrichen wurden: das Verbot des Beitritts zu Militärbündnissen und der Verzicht auf Sanktionen gegen kriegführende Staaten ausserhalb des UNO-Rahmens. «Wenn Punkt 2 und 3 weggelassen werden, sind der Neutralitätsinitiative die Zähne gezogen, und die schweizerische Neutralität verkommt zu einem Papiertiger.»

Besonders hart geht die Bewegung mit der vom Bundesrat propagierten «flexiblen Neutralität» ins Gericht. Diese habe dazu geführt, dass die Schweiz international nicht mehr als neutral wahrgenommen werde. Die Folgen seien gravierend: beschädigte Glaubwürdigkeit, verlorene Vermittlerrolle und das Ende der Guten Dienste. «Mit der flexiblen Neutralitätspolitik hat der Bundesrat sowohl den guten Ruf der Schweiz wie auch die Guten Dienste nachhaltig beschädigt.»

Die Bewegung warnt zudem vor einer schleichenden Annäherung an die NATO und spricht offen von einer Salamitaktik, mit der die Neutralität am Volk vorbei ausgehöhlt werde. Der Gegenentwurf ändere daran nichts Grundsätzliches.

Das Fazit der Stellungnahme ist eindeutig: Einen Gegenentwurf brauche es nicht. Wenn schon, dann sei die Volksinitiative der ehrlichere und demokratischere Weg. Die Bewegung für Neutralität fordert den Nationalrat deshalb unmissverständlich auf, die Neutralitätsinitiative zur Annahme zu empfehlen.

Die Stellungnahme/Vernehmlassungsantwort im Wortlaut

Stellungnahme zur Vernehmlassung 2025/81:
Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative
„Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)“ eingereicht von der Bewegung für Neutralität

Vorbemerkung

Der Bericht der Aussenpolitischen Kommission (APK-N) vom 23. September 2025 ist nicht ausgewogen. Während die Neutralitätsinitiative lediglich abgedruckt und trocken kommentiert wird, werden die Argumente des Bundesrates gegen die Initiative in einer Art Sympathieerklärung positiv eingefärbt. Damit verkennt die Aussenpolitische Kommission ihre eigentliche Aufgabe, den Volkswillen – das heisst die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in ihrer Gesamtheit – zu vertreten und auch die Argumente für die Neutralitätsinitiative entsprechend abzubilden. Den Volksvertretern sei ins Stammbuch geschrieben: Eine Demokratie funktioniert von unten nach oben.

Zum Bericht

Positiv zu bewerten ist, dass der direkte Gegenentwurf verglichen mit dem, was heute zur Neutralität in der Verfassung steht, einen Fortschritt darstellt. In Artikel 1 wird die Neutralität konkreter und griffiger formuliert als „immerwährende und bewaffnete (…) um die Unabhängigkeit und Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. Sie steht als Vermittler zur Verfügung.“

Negativ ist, dass im direkten Gegenentwurf zwei zentrale Punkte ersatzlos gestrichen worden sind:

„2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.

3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.“

Wenn Punkt 2 und 3 weggelassen werden, sind der Neutralitätsinitiative die Zähne gezogen, und die schweizerische Neutralität verkommt zu einem Papiertiger.

Gründe, warum Punkt 2 und Punkt 3 beibehalten werden müssen

Der Bundesrat braucht klar definierte Leitplanken, damit die Schweizer Neutralitätspolitik wieder verstetigt wird.

Die APK-N schreibt in ihrem Bericht, der Bundesrat habe in seiner Botschaft vom 27. November 2024 festgestellt, „dass ein Teil der Bestimmungen der Initiative zwar der gegenwärtigen Rechtslage und Praxis entspricht, die Initiative insgesamt jedoch zu einer klaren Kursänderung der Schweizer Neutralität führen würde. Mit der Initiative würde sowohl die bisherige Regelungsform der Neutralität (keine inhaltliche Definition in der Verfassung) sowie deren aktuelle Handhabe in der Praxis (insbesondere in der Sanktionspolitik und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit) geändert.“

Positiv ist, dass der Bundesrat schriftlich festgehalten hat, dass die Neutralitätsinitiative inhaltlich völkerrechtlich fundiert ist und zu einer klaren Kursänderung der Schweizer Aussenpolitik führen wird. Das ist tatsächlich das Ziel der Neutralitätsinitiative.

Dem Bundesrat müssen mit einer inhaltlich konkret ausformulierten Neutralität aussenpolitische Leitplanken gesetzt werden, und zwar aus folgenden Gründen:

Der Bundesrat muss daran gehindert werden, mit der „flexiblen Neutralität“ den guten Ruf der Schweiz ausserhalb von Europa und Nordamerika zu ruinieren.

Der Bundesrat befürwortet und betreibt seit dem Ukrainekrieg eine sogenannte „flexible Neutralität“, die de facto beinhaltet, dass sich Bundesrat Cassis politisch und wirtschaftlich einseitig auf die Seite der Ukraine gestellt hat und fast alle Sanktionen gegen Russland umsetzt. Das hat dazu geführt, dass die Schweiz weltweit nicht mehr als neutral wahrgenommen wird. Der damalige US-Präsident Biden stellte entsprechend fest, dass die Schweiz nicht mehr neutral sei. In der Folge reagierte Russland ablehnend auf das Angebot der Schweiz, im Ukrainekrieg zu vermitteln.

Mit dieser sogenannten flexiblen Neutralitätspolitik hat der Bundesrat sowohl den guten Ruf der Schweiz wie auch die Guten Dienste nachhaltig beschädigt.

Die Schweiz konnte als neutrales Land mit ihren Guten Diensten in der Vergangenheit weltweit zu friedlichen Konfliktlösungen beitragen, so der ehemalige Schweizer Diplomat Georges Martin.

(Interviewzitat gekürzt strukturiert, Inhalt unverändert)

Auch die einseitige Stellungnahme von Bundesrat Cassis im Palästina/Israelkonflikt hat den Ruf der Schweiz als neutrales Land insbesondere in muslimischen Ländern massiv geschädigt.

NATO-Annäherung

Die politisch Verantwortlichen sind daran, die Schweiz am Volk vorbei schrittweise in die NATO zu führen. Die APK-N argumentiert, ein NATO-Beitritt sei ohnehin nur mit Volksabstimmung möglich. Tatsächlich wurde die Neutralität jedoch scheibchenweise verwässert.

Anton Thalmann, damaliger Militärstratege und Projektleiter des Sicherheitspolitischen Berichts 2000, sagte dazu:
„Man muss die Neutralität, an der kein Bedarf mehr besteht, sanft einschlafen lassen.“

Mit der Unterzeichnung der Partnership for Peace (PfP) im Jahr 1997 begann diese Annäherung. Sie wurde bis heute fortgeführt, unter anderem durch die Teilnahme an EU-Militärprojekten wie PESCO.

Sanktionen

Sanktionen des UNO-Sicherheitsrates bleiben auch mit der Neutralitätsinitiative möglich. Verhindert werden sollen jedoch völkerrechtswidrige Sanktionen, die vor allem die Zivilbevölkerung treffen. Studien belegen deren massive humanitäre Auswirkungen.

Zudem trägt der Bundesrat Sanktionen selektiv mit: Gegen Russland werden sie konsequent umgesetzt, während völkerrechtswidrige Handlungen Israels oder der USA unbeachtet bleiben.

Gute Dienste

Die APK-N kritisiert den Verlust des instrumentellen Charakters der Neutralität. Diese Sicht verkennt den ethischen und sozialen Kern der Neutralitätsinitiative. Die Guten Dienste sind seit jeher Kern der Schweizer Aussenpolitik und sollen gesetzlich abgesichert werden.

Fazit

Zur Neutralitätsinitiative braucht es keinen Gegenentwurf. Dieser ist jedoch besser als der Status quo.
Die Neutralitätsinitiative ist vom Nationalrat zur Annahme zu empfehlen.

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