Analyse statt Anklage: Warum der Fall Bosshard differenzierter betrachtet werden muss

Nach dem Rendez-vous-Beitrag des Schweizer Staatssenders SRF vom 26. Februar steht der Schweizer Oberstleutnant Ralph Bosshard unter Generalverdacht. Doch der Fall zeigt: Zwischen Kritik, Diffamierung und legitimer Expertise verläuft eine heikle Grenze.

Der jüngste Beitrag der bekannten Sendung Rendez-vous des Schweizer Radios vom 26. Februar hat den früheren Oberstleutnant Ralph Bosshard ins Zentrum öffentlicher Kritik gerückt. In Tonfall und Gewichtung vermittelte die Sendung den Eindruck eines sicherheitspolitisch höchst bedenklichen Akteurs – ein Bild, das Kenner seines beruflichen Werdegangs als einseitig und diffamierend bezeichnen.

Bosshards Karriere verlief aussergewöhnlich und war lange politisch gewollt. Seine Ausbildung an der russischen Generalstabsakademie erfolgte im Auftrag des Schweizer Verteidigungsministeriums (VBS) und diente dem erklärten Zweck, russische Militärdoktrin aus erster Hand zu verstehen. Dieses Spezialwissen brachte ihn später in Schlüsselpositionen bei internationalen Missionen, unter anderem im Umfeld der OSZE. Dort bewegte er sich in Netzwerken, in denen Kontakte zu Militärs und Diplomaten unterschiedlichster Staaten zum Berufsalltag gehören.

Genau diese Nähe wird ihm heute zum Vorwurf gemacht. Der Rendez-vous-Beitrag reiht Bosshards öffentliche Auftritte und Russlandreisen in ein Bedrohungsnarrativ ein, ohne klar zwischen politischer Haltung, Analyse und tatsächlichem Fehlverhalten zu trennen. Dass Bosshard als Analyst auch bei russischen Medium RT auftrat, wird als Beleg problematischer Loyalitäten gelesen – obwohl er betont, dort militärische Einschätzungen und keine Propaganda geliefert zu haben.

Seine kritische Haltung gegenüber westlicher Politik und Geheimdiensten dürften ihn innerhalb der Bundesverwaltung tatsächlich unbequem gemacht haben. Seine Karriere stagnierte, er verliess schliesslich den Bund. Es wurden jedoch nie Hinweise auf strafbares Verhalten öffentlich bekannt. Auch über eine formelle Untersuchung drang nichts nach aussen. Dass sich der Nachrichtendienst des Bundes mit seiner Person befasste, ist in sicherheitssensiblen Kontexten nicht aussergewöhnlich, aber SRF versteht das praktisch schon als Schuldspruch.

Besonders zugespitzt wird dieser Eindruck durch mediale Beiträge wie jenen vom 26. Februar. Anstatt offen zu benennen, wo gesicherte Erkenntnisse enden und Interpretationen beginnen, entsteht ein Bild moralischer Vorverurteilung. Nicht seine Taten, sondern seine Abweichung vom erwarteten Meinungskorridor stehen im Fokus. Das ist Diffamierung.

Seine kurze Anstellung im Kanton Appenzell Ausserrhoden und die spätere Kündigung wegen eines angeblichen «Reputationsrisikos» verdeutlichen dieses Dilemma. Was im Bewerbungsverfahren noch als tolerierbare Meinungsäusserung galt, wurde später zur Belastung erklärt – ein politischer Stimmungswechsel, kein neu bekannt gewordenes Fehlverhalten.

Es geht hier um etwas Grundsätzlicheres: um die Trennlinie zwischen kritischer Expertise und pauschaler Verdächtigung. Gerade öffentlich-rechtliche Formate wie Rendez-vous tragen hier besondere Verantwortung. Wo diese Grenze verwischt, wird Analyse zur Anklage – und Differenzierung zum Kollateralschaden.

Ralph Bosshard hat sich mehrfach und öffentlich zur Schweizer Neutralität geäussert – vor allem in Interviews, Essays und Podien ausserhalb des Mainstreams. In Gesprächen mit der Weltwoche sowie in Beiträgen für Zeit-Fragen verteidigte er die Neutralität als sicherheitspolitisches Kernprinzip und warnte vor einer schleichenden Abkehr durch Sanktionen und militärische Annäherung an Bündnisse. Auch an öffentlichen Veranstaltungen wie dem Zeitpunkt-Podium bezeichnete er die Neutralität als aktives Friedensinstrument – nicht als Passivität, sondern als strategische Eigenständigkeit der Schweiz.

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