Das WEF durch eine jährliche Friedenskonferenz ersetzen

Anstatt vor den Mächtigen dieser Welt den Kotau zu machen, sollte sich die Schweiz auf das Völkerrecht, ihre Neutralität und ihre guten Dienste besinnen.

Jahr für Jahr beherbergt die Schweiz das Weltwirtschaftsforum WEF, geschützt von unserer mit Steuergeldern finanzierten Armee. Was dort hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, weiss man als Steuerzahler nicht. Man ahnt aber, dass es nicht darum gehen wird, die anwesenden Staatspolitiker darauf zu verpflichten, das Gewaltverbot der Uno-Charta und das Völkerrecht einzuhalten.

Eigentlich müsste die Schweiz als neutrales Land künftige WEF’s ersatzlos streichen und durch eine jährliche Friedenskonferenz, die diesen Namen verdient, ersetzen.

Die Schweiz als neutrales Land, vertreten durch seine Bundesräte, rollt auch diesen Winter den roten Teppich aus, darunter auch für Politiker, die sich aufführen wie absolutistische Herrscher im Sinne eines „L’état, c’est moi!“, so beispielsweise Frau von der Leyen, die als EU-Kommissionspräsidentin am 19.1.26 den Mercosur-Vertrag unterschrieben hat, bevor das Europäische Parlament über den Vertrag abstimmen darf, so viel zu ihrem Demokratieverständnis …

Der rote Teppich für den sich als Weltenherrscher wähnende Trump, der entführt, bombardiert und wenn ein Volk auf dem Selbstbestimmungsrecht der Völker besteht, diesem mit Krieg droht?

Anstatt Gastgeber zu spielen, müsste eine neutrale Schweiz gegen dieses völkerrechtswidrige und kriegsverbrecherische Verhalten energischen Widerspruch einlegen und lauthals protestieren, so wie dies der Völkerrechtler und ehemalige Uno-Mandatsträger Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas in vorbildlicher Art und Weise in einem Interview tut (www.zeitgeschehen-im-fokus.ch).

„Die USA führen einen Krieg gegen die Zivilisation.“, so der Völkerrechtler de Zayas, „Aber die internationale Gemeinschaft tut nichts, um den USA deutlich zu machen, dass es so nicht geht und dass man die Konsequenzen der Völkerrechtsbrüche nicht hinnehmen will. Die Welt scheint nicht zu begreifen, dass der Angriff nicht allein gegen Venezuela gerichtet ist, sondern gegen uns alle, gegen die fundamentale Idee der Rechtsstaatlichkeit, gegen die Zivilisation. Er bedeutet einen Rückfall in die Zeit des Absolutismus und des Imperialismus, von denen wir dachten, sie überwunden zu haben.“

Als ehemaliger Uno-Mandatsträger listet de Zayas die Brüche des Völkerrechts minutiös auf:

„Trumps Ansprüche und Handlungen bedeuten einen Aufstand gegen die Nürnberger Prinzipien, die von der Völkerrechtskommission der Uno und der Generalversammlung 1950 angenommen wurden. Trump handelt gegen das Statut des Nürnberger Tribunals, gegen das Urteil des Nürnberger Tribunals, gegen die Rechtsprechung des Internationalen Strafrechtstribunals für das ehemalige Jugoslawien, gegen Geist und Buchstabe der Uno-Charta (Artikel 1, Artikel 2(3), Artikel 2(4), Artikel 39), gegen die Charta der Organisation der Amerikanischen Staaten (Artikel 3, 19, 20), gegen das Statut von Rom des Internationalen Strafrechtstribunal (Artikel 5 – Verbrechen der Aggression, 2010 Kampala Definition der Aggression, Generalversammlung Res. 2625, Res. 3314 und so weiter), gegen die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes (zum Beispiel das Urteil von 1986 gegen die USA in der Causa «Nicaragua v. US»).

Und unsere Bundesräte fühlen sich womöglich noch gebauchpinselt, wenn Trump ihnen einen Platz in seinem Gaza-Friedensrat anbietet? C’est dégoutant!

Es ist an der Zeit, dass die Schweizer Politik Tritt fasst und sich wieder mit ihren Guten Diensten in erster Linie für Frieden, die Einhaltung des Uno-Gewaltverbotes und das Völkerrecht einsetzt. Das ist ein Gebot der Vernunft. Aus dem Geschichtsunterricht im letzten Jahrhundert sind mir die Worte eines Megalomanen in Erinnerung geblieben: „Die Schweiz, das kleine Stachelschwein, das nehmen wir beim Rückzug ein.»

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