Die österreichische «Initiative Heimat und Umwelt» hat ein Volksbegehren «Friedenspolitik statt Krieg» gestartet

Das Bundesverfassungsgesetz soll um die Verpflichtung zu einer aktiven Friedenspolitik erweitert werden.

Die Neutralität steht auch in Österreich unter Druck. Das weckt die Friedenskräfte. Die «Initiative Heimat und Umwelt» will das Land mit einer Gesetzesänderung zu einer aktiven Friedenspolitik verpflichten.

Die Forderung an den Gesetzgeber

Im Artikel 9a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz soll die umfassende Landesverteidigung um die Verpflichtung zur aktiven Friedenspolitik erweitert werden.

Der Nationalrat wird aufgefordert, den Frieden für Österreich und die Sicherheit des Landes durch gesetzliche Maßnahmen und aktives politisches Handeln zu gewährleisten. Betroffen sind alle verteidigungspolitischen Fragen wie Waffenlieferungen, finanzielle Unterstützung, wirtschaftliche Sanktionen oder die Beteiligung österreichischer Soldaten.

Österreich soll sich unter Wahrung der immerwährenden Neutralität gemäß den Bestimmungen des Neutralitätsgesetzes von 1955 weltweit für den Frieden einsetzen und sich an keinen Kriegen oder kriegsfördernden Programmen beteiligen.

Was ist unter aktiver Friedenspolitik zu verstehen? Dazu die IHU:

  • Die Wahrung der staatlichen Unabhängigkeit und Selbstbestimmung für alle Konfliktparteien unter Beachtung der von der UNO entwickelten Grundsätze. Das gilt auch für innerstaatliche Konflikte wo auch immer.
  • Die immerwährende Neutralität Österreichs ohne Unterscheidung von militärischer, politischer oder wirtschaftlicher Neutralität zu wahren und die umfassende Landesverteidigung zu stärken.
  • Die Durchsetzung eines Verbots für Waffenlieferungen in kriegsführende Länder: keine Waffentransporte durch Österreich und keine Überfluggenehmigungen. Keine Beteiligung an Sky-Shield.
  • Eine aktive Vermittlerrolle bei Konflikten und Kriegen sowie der Aufbau einer Vertrauensbasis zwischen allen Staaten, um Friedensverhandlungen zu ermöglichen. Österreich war zweimal in der Geschichte Standort einer großen Friedenskonferenz: 1815 beim „Wiener Kongress“ (2) und 1961 während der heißesten Phase des Kalten Krieges in Wien durch das Gipfeltreffen von Kennedy und Chruschtschow.
  • Stärkung der Friedensbemühungen in den Krisengebieten durch gerechte Wirtschaftsbeziehungen. Sanktionen bedeuten wirtschaftliche Kriegsführung und dienen nicht dem Frieden.
  • Nein zur Umstellung auf Kriegswirtschaft!
  • Nein zur Herstellung der „Kriegstüchtigkeit“ der EU und der weiteren Verstärkung deren sogenannter „Friedenstruppen“.
  • Nein zu jeglicher weiterer Annäherung Österreichs an die NATO oder irgendein anderes Militärbündnis.
    Die weltweite Anerkennung der immerwährenden Neutralität Österreichs erfolgte durch alle damals bestehenden Staaten inkl. der vier Staatsvertrags-Unterzeichnerstaaten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich. Die immerwährende Neutralität Österreichs ist unsere Lebensversicherung als freier Staat und steht als Teil des universellen Völkerrechts auch über dem EU-Recht. Die EU ist nur eine regionale Macht und hat keine universelle Wirkung.

Das Volksbegehren kann hier unterzeichnet werden (nur für Bürgerinnen und Bürger Österreichs)

Weitere Informationen zur Initiative

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